| die honorarzone wird bei gebäuden aufgrund folgender bewertungsmerkmale ermittelt:
§ 11 der hoai
honorarzonen für leistungen bei gebäuden
1. honorarzone I:
gebäude mit sehr geringen planungsanforderungen, das heißt mit
- sehr geringen anforderungen an die einbindung in die umgebung
- einem funktionsbereich
- sehr geringen gestalterischen anforderungen
- einfachsten konstruktionen
- keiner oder einfacher technischer ausrüstung
- keinem oder einfachem ausbau
2. honorarzone II:
gebäude mit geringen planungsanforderungen, das heißt mit
- geringen anforderungen an die einbindung in die umgebung
- wenigen funktionsbereich
- geringen gestalterischen anforderungen
- einfachen konstruktionen
- geringer technischer ausrüstung
- geringem ausbau
3. honorarzone III:
gebäude mit durchschnittlichen planungsanforderungen, das heißt mit
- durchschnittlichen anforderungen an die einbindung in die umgebung
- mehreren einfachen funktionsbereichen
- durchschnittlichen gestalterischen anforderungen
- normalen oder gebräuchlichen konstruktionen
- durchschnittlichen technischer ausrüstung
- durchschnittlichem oder normalem ausbau
4. honorarzone IV:
gebäude mit überdurchschnittlichen planungsanforderungen, das heißt mit
- überdurchschnittlichen anforderungen an die einbindung in die umgebung
- mehreren funktionsbereichen mit vielfältigen beziehungen
- überdurchschnittlichen gestalterischen anforderungen
- überdurchschnittlichen konstruktiven anforderungen
- überdurchschnittlichen technischer ausrüstung
- überdurchschnittlichen ausbau
5. honorarzone V:
gebäude mit sehr hohen planungsanforderungen, das heißt mit
- sehr hohen anforderungen an die einbindung in die umgebung
- einer vielzahl von funktionsbereichen mit umfassenden beziehungen
- sehr hohen gestalterischen anforderungen
- sehr hohen konstruktiven ansprüchen
- einer vielfältigen technischer ausrüstung mit hohen technischen ansprüchen
- umfangreichem qualitativ hervorragendem ausbau
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